Energie

Ressourcenschonung - "Der Weg ist das Ziel"

Das erfolgreiche "Vor-Ort-Beratungsprogramm" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden wurde am 01.03.2015 verlängert.

Der Energieausweis für Wohngebäude gibt Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft über den Energieverbrauch einer Immobilie unter standardisierten Parametern der EnEV (Energieeinsparverordnung).

  • Energiesparberatung für Wohngebäude

    Das Konzept - Der sichere Weg zum Erfolg

    Eigentümer von Wohnhäusern oder Wohnungen, die vor dem 01.01.1984 genehmigt wurden (neue Bundesländer vor dem 01.01.1989) können sich von einem unabhängigen Berater ein individuelles Energiegutachten erstellen lassen.

    Im Rahmen dieses Gutachtens werden der bauliche Wärmeschutz sowie die Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser genau untersucht und individuelle Verbesserungsvorschläge erarbeitet.

    Weiterhin werden Einsatzmöglichkeiten für erneuerbare Energien (z. B. Solarthermie, Photovoltaik, Pelletsheizung) aufgezeigt.

    Ein ebenso wichtiger Bestandteil des Beratungsberichtes ist die Aufklärung über Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

    Sie erhalten einen intensiven Einblick in die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit einzelner Sanierungsmaßnahmen.

    Sprechen Sie uns einfach an.

  • Energieausweis für Wohngebäude

    Wohngebäude

    Als Wohngebäude gelten alle Gebäude, die überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen.

    Für Wohngebäude gibt es zwei verschieden Ausweisvarianten, die nicht nur unterschiedlich viel kosten, sondern sich auch in ihrer Aussagekraft deutlich unterscheiden.

    Auf den ersten Blick gleichen sich Verbrauchs- und Bedarfsausweise nahezu: die Formblätter zu den Gebäudedaten sowie Erläuterungen und Modernisierungsempfehlungen.

    Den Unterschied machen die Seiten mit den Energiewerten auf Seite 2 (berechneter Energiebedarf) und Seite 3 (erfasster Energieverbrauch)

    Während für alle neuen Wohngebäude grundsätzlich ein Bedarfsausweis benötigt wird, haben die Besitzer mancher Bestandsgebäude die Wahl. Dies ist der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

    1. das Gebäude hat mehr als vier Wohneinheiten (> 4 WE)

    2. der Bauantrag wurde nach dem 11. August 1977 gestellt

    3. das Gebäude wurde gemäß Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung saniert

    Erfüllt das Wohnhaus keine dieser Anforderungen, muss der Hauseigentümer einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. 

    Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude - günstig, aber wenig aussagekräftig 

    Der meist günstig erhältliche Verbrauchsausweis wird auf Grundlage der Heizkosten- und Warmwasser-Abrechnungen der letzten 3 Jahre ausgestellt. Daraus wird ein witterungsbereinigter Energieverbrauchskennwert abgeleitet, der klimatische Unterschiede berücksichtigt.

    Viel stärker beeinflusst jedoch das Heiz- und Verbrauchsverhalten der Bewohner den Energieverbrauch. Familien mit kleinen Kindern haben nun mal einen höheren Warmwasser- und Heizwärmebedarf als Singles. Ebenso kann es sein, dass günstige Verbrauchswerte nicht auf einer hervorragenden Wärmedämmung, sondern auf der häufigen Abwesenheit der Bewohner beruhen.

    Wer also wirklich etwas über die energetische Qualität seiner Immobilie wissen möchte, ist mit dem Verbrauchsausweis eher schlecht beraten. Auch Modernisierungsempfehlungen lassen sich auf einer so dünnen und beeinflussbaren Datenbasis nicht wirklich ableiten- vor allem, wenn das Haus nicht einmal in Augenschein genommen wurde.

    Der Verbrauchsausweis kommt daher nur für Hausbesitzer in Frage, die lediglich einer gesetzlichen Auflage entsprechen möchten.

    Der Bedarfsausweis für Wohngebäude - eine nützliche Investition

    Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf auf Grundlage normierter Rechenverfahren (EnEV 2014) und einer technischen Analyse des Gebäudes (Heizungsanlage, Gebäudehülle) berechnet. Er liefert aussagekräftige und vergleichbare Energiewerte, das jeweilige Nutzerverhalten bleibt unberücksichtigt.

    Vor Erstellung des Bedarfsausweises erfolgt eine Objektbesichtigung zur Aufnahme aller energierelevanten Bauteile (z. B. Fenster, Fassade, Dach) und der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserversorgung). Anhand von Bauzeichnungen werden bauliche Veränderungen festgestellt und im Rahmen der Auswertung berücksichtigt.

    Die Mehrinvestition zur Erstellung des Bedarfsausweises lohnt sich, denn durch die Berechnungsergebnisse können objektbezogene und individuelle energetische Verbesserungsmaßnahmen wirtschaftlich beurteilt und umgesetzt werden.

    z. B. Fassadendämmung, Austausch der Verglasung oder Fensteranlagen, Dämmung der oberen Geschossdecke, Dachflächendämmung, Heizungsaustausch, etc.

    Wir beraten Sie umfassend im Hinblick auf Ihr Projekt.

  • Der Energieausweis für Nichtwohngebäude

    Wohngebäude

    Als Wohngebäude gelten alle Gebäude, die überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen.

    Für Wohngebäude gibt es zwei verschieden Ausweisvarianten, die nicht nur unterschiedlich viel kosten, sondern sich auch in ihrer Aussagekraft deutlich unterscheiden.

    Auf den ersten Blick gleichen sich Verbrauchs- und Bedarfsausweise nahezu: die Formblätter zu den Gebäudedaten sowie Erläuterungen und Modernisierungsempfehlungen.

    Den Unterschied machen die Seiten mit den Energiewerten auf Seite 2 (berechneter Energiebedarf) und Seite 3 (erfasster Energieverbrauch)

    Während für alle neuen Wohngebäude grundsätzlich ein Bedarfsausweis benötigt wird, haben die Besitzer mancher Bestandsgebäude die Wahl. Dies ist der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

    1. das Gebäude hat mehr als vier Wohneinheiten (> 4 WE)

    2. der Bauantrag wurde nach dem 11. August 1977 gestellt

    3. das Gebäude wurde gemäß Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung saniert

    Erfüllt das Wohnhaus keine dieser Anforderungen, muss der Hauseigentümer einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.

    Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude - günstig, aber wenig aussagekräftig 

    Der meist günstig erhältliche Verbrauchsausweis wird auf Grundlage der Heizkosten- und Warmwasser-Abrechnungen der letzten 3 Jahre ausgestellt. Daraus wird ein witterungsbereinigter Energieverbrauchskennwert abgeleitet, der klimatische Unterschiede berücksichtigt.

    Viel stärker beeinflusst jedoch das Heiz- und Verbrauchsverhalten der Bewohner den Energieverbrauch. Familien mit kleinen Kindern haben nun mal einen höheren Warmwasser- und Heizwärmebedarf als Singles. Ebenso kann es sein, dass günstige Verbrauchswerte nicht auf einer hervorragenden Wärmedämmung, sondern auf der häufigen Abwesenheit der Bewohner beruhen.

    Wer also wirklich etwas über die energetische Qualität seiner Immobilie wissen möchte, ist mit dem Verbrauchsausweis eher schlecht beraten. Auch Modernisierungsempfehlungen lassen sich auf einer so dünnen und beeinflussbaren Datenbasis nicht wirklich ableiten- vor allem, wenn das Haus nicht einmal in Augenschein genommen wurde.

    Der Verbrauchsausweis kommt daher nur für Hausbesitzer in Frage, die lediglich einer gesetzlichen Auflage entsprechen möchten.

    Der Bedarfsausweis für Wohngebäude - eine nützliche Investition

    Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf auf Grundlage normierter Rechenverfahren (EnEV 2014) und einer technischen Analyse des Gebäudes (Heizungsanlage, Gebäudehülle) berechnet. Er liefert aussagekräftige und vergleichbare Energiewerte, das jeweilige Nutzerverhalten bleibt unberücksichtigt.

    Vor Erstellung des Bedarfsausweises erfolgt eine Objektbesichtigung zur Aufnahme aller energierelevanten Bauteile (z. B. Fenster, Fassade, Dach) und der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserversorgung). Anhand von Bauzeichnungen werden bauliche Veränderungen festgestellt und im Rahmen der Auswertung berücksichtigt.

    Die Mehrinvestition zur Erstellung des Bedarfsausweises lohnt sich, denn durch die Berechnungsergebnisse können objektbezogene und individuelle energetische Verbesserungsmaßnahmen wirtschaftlich beurteilt und umgesetzt werden.

    z. B. Fassadendämmung, Austausch der Verglasung oder Fensteranlagen, Dämmung der oberen Geschossdecke, Dachflächendämmung, Heizungsaustausch, etc.

    Wir beraten Sie umfassend im Hinblick auf Ihr Projekt.